Christian B. steht vor Gericht. Eine Zeugin hat nun zu seinen «stechend blauen Augen» ausgesagt.
Christian B
Christian B. ist zurzeit wegen Vergewaltigung vor dem Gericht Braunschweig in Deutschland. - keystone

Die Augen des Angeklagten im Fokus: Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. steht die Frage im Zentrum, ob ein mutmassliches Opfer den Angeklagten nachts an seinen Augen erkannt haben könnte. «Es waren einfach sehr stechend blaue Augen», sagte die Zeugin am Donnerstag im Landgericht Braunschweig. In der Nacht sei der Täter die einzige Person mit ihr im Zimmer gewesen. «Die Augen waren das Einzige, was ich sehen konnte. Sie haben einen starken Eindruck auf mich gemacht», sagte die 40-jährige Irin.

Am Vortag hatte die Frau vor der Strafkammer erklärt, den 47 Jahre alten Angeklagten an seinen blauen Augen erkennen zu können. Als sie im Juni 2020 ein ungepixeltes Foto des Angeklagten im Internet entdeckte, habe sie sich direkt übergeben müssen. Im Juni 2020 hatten deutsche Ermittler überraschend bekannt gegeben, dass sie im Fall Maddie gegen einen mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter wegen des Verdachts des Mordes ermitteln. Anschliessend tauchten schnell Bilder des Angeklagten im Internet auf – auch ohne Verpixelung der Augenpartie.

Wichtigste Zeugin sagt aus

Für den Prozess gegen den 47-jährigen Deutschen gilt die Irin als wichtige Zeugin, weil sie das einzige bekannte von drei mutmasslichen Vergewaltigungsopfern ist. Zwei weitere Taten wollen Zeugen auf Videos gesehen haben – allerdings sind diese Filme verschwunden und mögliche Opfer konnten nicht ausfindig gemacht werden. Ausserdem werden dem Angeklagten zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Tatorte waren laut Anklage alle in Portugal.

Grosses internationales Interesse weckt der Prozess aber vor allem, weil B. eben auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann unter Mordverdacht steht. Maddie ist zwar in Braunschweig immer wieder am Rande Thema, aber offiziell nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung.

Zeugin berichtet von gesundheitlichen Nachwirkungen

Die Zeugin aus Irland berichtete, dass sie auch fast 20 Jahre nach der Attacke gesundheitliche Nachwirkungen habe. In einer Diagnose sei ihr gesagt worden, dass sie an einer wiederkehrenden posttraumatischen Störung leide. Immer wieder kehrte die Befragung aber auf das Wiedererkennen der Augenpartie zurück: «Es ist die Farbe, die Intensität», antwortete die 40-Jährige. «Seine Augen, ich glaube, dieser Mann ist der Angreifer», sagte die Irin zum Abschluss der fast zweitägigen Vernehmung.

Die Verteidigung beantragte zum Ende des Verhandlungstages, ein augenärztliches Gutachten einzuholen, um unter anderem zu belegen, dass bei schwacher Beleuchtung in der Nacht keine sichere Farbidentifizierung der Augen möglich sei. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

InternetGerichtFilme